Die Europäische Lebensmittelkommission hat 14 Lebensmittel und Zutaten festgelegt, die ab dem 13.12. 2014 zu kennzeichnen sind. Die Umsetzung betrifft nicht nur verpackte Ware sondern auch offene Speisen, die wir hier in der Mittagsverpflegung anbieten.

Die Kennzeichnungsverordnung beinhaltet die verbale Information des Kunden als ausreichend.

Zu den Allergenen zählen:

a: Glutenhaltige Getreide ( Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut und deren Hybridstämme ) sowie daraus hergestellten Erzeugnissen

b: Krebstiere und Krebserzeugnisse

c: Eier und Eierspeisen

d: Fisch und Fischerzeugnisse

e: Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse

f: Soja und Sojaerzeugnisse

g: Milch und Milcherzeugnisse ( einschließlich Laktose )

h: Schalenfrüchte ( d.h. Mandeln, Haselnuss, Walnuss, Cashew Nuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Maccadamianuss ) sowie deren Erzeugnisse

i: Senf und Senferzeugnisse

j: Sesam und Sesamerzeugnisse

k: Schwefeldioxid und Sulfite ( ab 10 mg pro Kg )

l: Süßlupinien und deren Erzeugnisse

m: Mollusken ( Weichtiere wie Schnecken, Muscheln, Tintenfische ) und daraus hergestellten Erzeugnisse

Dessertkennzeichnung:

Alle Dessert sind aus Milch und deren Erzeugnissen hergestellt und können in geringen Anteilen Schalenfrüchte enthalten